HOME > Aufnahme von Markennamen im Verzeichnis ausländischer Markenrechtsinhaber

Auflistung der Markennamen in der Ausgabe vom März 2013 des Verzeichnisses ausländischer Markenrechtsinhaber

Wie man den Markenschutz durch eine einfache und kostengünstige Methode verbessern kann, mithilfe einer japanischen öffentlichen Organisation

Gefälschte Designer-MarkenwareBeim Export von Markenware nach Japan ist es wichtig zu bedenken, dass trotz des japanischen Zollimportverbotes für gefälschte und gestohlene Ware an den Grenzen, sowie des harten Durchgreifens der Polizei, um die Verbreitung derartiger illegaler Ware im Inland zu verhindern, tatsächlich gefälschte und gestohlene Ware importiert und von betrügerischen Importeuren und Händlern, die das Gesetz missachten, verkauft wird. Der Schaden, verursacht aus dem Import und Handel mit Markenfälschungen, scheint kein Ende zu nehmen. Der Markenschutz in Japan schreibt als erstes die Registrierung einer Handelsmarke vor, gefolgt vom Einreichen eines Antrages auf Importausschluss.

Um den Zoll und die Polizei dabei zu unterstützen, gefälschte Markenware vom Markt zu nehmen und dagegen hart vorzugehen, veröffentlicht eine öffentliche Organisation aus Japan, die Manufactured Imports and Investment Promotion Organisation (im Folgenden als MIPRO bezeichnet), alljährlich als Teil ihres Einsatzes zum Schutz der Rechte für das Geistige Eigentum ein Verzeichnis ausländischer Markenrechtsinhaber, welches aktualisierte Informationen über Handelsmarken im Besitz von ausländischen Unternehmen enthält und es kostenlos an den Zoll und die Polizei Japans verteilt.
Die MIPRO nimmt derzeitig Anträge für Marken an, welche im Besitz von ausländischen Unternehmen sind und in Japan als anerkannte Marken registriert sind, um in der bevorstehenden Ausgabe des Verzeichnisses ausländischer Markenrechtsinhaber aufgelistet zu werden.

Wir bieten Unterstützung für ausländische Unternehmen außerhalb Japans und Vertretern von Übersee in der Veröffentlichung ihrer jeweiligen Handelsmarken in dem Verzeichnis.

Japanisches ZollamtEs sollte jedoch bekannt sein, dass das Veröffentlichen einer Handelsmarke in diesem Verzeichnis nicht den Schritt eines Beantragungsverfahrens für die Einstellung des Imports an den japanischen Zoll ersetzt. Dafür gehören zu den erwartenden Auswirkungen, dass das Verzeichnis es für den japanischen Zoll und die Polizei einfacher macht unabhöngig voneinander Waren ausfindig zu machen, welche Markenrechte verletzen. Dies ermöglicht die Einstellung des Imports, wie auch das scharfe Vorgehen gegen derartige Ware. Außerdem beinhaltet das Verzeichnis Kontaktadressen, welche gebraucht werden können, wenn markenrechtsverletzende Waren identifiziert werden. Darüber hinaus ist ein weiterer zu erwartender Nutzen, dass der japanische Zoll und /oder die Polizei mühelos die Ausfindungsergebnisse an die Kontaktadresse der bestimmten Marke mitteilen können. Zudem kann ein weiterer zu erwartender Vorteil sein, dass das Verzeichnis in Form einer Broschüre eine einfache Erkennung von registrierter Ware und ein einfaches Aufdecken markenrechtsverletzender Ware für die Zoll- Belegschaft ermöglicht, welche permanent einer riesigen Menge importierter Ware ausgesetzt sind.

Unter diesen Umständen wird erwartet, dass das Veröffentlichen von Handelsmarken im Verzeichnis ausländischer Markenrechtsinhaber für eine Erleichterung der Kommunikation zwischen Behörden, wie dem Zoll und der Polizei und denen, die besondere Markenrechte in Japan betreffen, einschließlich Import-Alleinvertreter, japanische Unternehmen und Patent-Firmen, als auch für eine Beschleunigung von Importeinstellungs-Vorkehrungen von Händlern und für scharfe Vorgehensmaßnahmen der Polizei von Nutzen ist.

Bitte beachten sie, dass MIPRO eine gemeinnützige Organisation ist, die durch die Zusammenarbeit des privaten Sektors und des Ministeriums für internationalen Handel und Industrie (heute das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie) Japans gegründet wurde. Für mehr Informationen über MIPRO, besuchen sie die Website unter http://www.mipro.or.jp/english/.

 

1. Für die Aufnahme in das Verzeichnis zulässige Handelsmarken

Im Folgenden einige Voraussetzungen für Handelsmarken, die zur Aufnahme in das Verzeichnis in Frage kommen.

2. Ein Muster-Eintrag im Verzeichnis

Beispielbilder

a : Markenname
b : In originaler Sprache
c : Durch japanische Katakana-Zeichen beschrieben
d : In japanischen Katakana-Zeichen geschrieben um das ABC zu ersetzen.
e : Zulassungsnummer und Klassifikationsnummer
f : Nr. 1234567 (Kl. 25)
g : Rrechtmäßiger Ansprechpartner für das Inland

h : Shobayashi Internationale Patent- & Markenkanzlei
i : Name und Land des Markeninhabers
j : ABC Corporation
k : USA
m : Markenzeichen
n : ABC

3. Antragsfrist und Verfahren

Bitte senden sie uns die Anträge bis zum 30. Oktober 2012.

Zeitzeitplan

4. Antragsverfahren und Beratung

Kontaktieren Sie uns bitte unter: mipro@sho-pat.com.

5. Antragsgebüren

Antragsgebüren
  1. Die Antragsgebühren an MIPRO betragen 5.000 Yen pro Verfahren.
  2. Die Dienstleistungsgebühren Shobayashi's betragen 15.000 Yen pro Verfahren.
  3. Für den Fall, dass Daten einer Handelsmarke von Shobayashi werden müssen, entsteht ekonvertiert ine zusätzliche Gebühr von 2.500 Yen pro Marke.
  4. Unsere Rechnungsschreiben wird zum Beauftragten des Antragsstellers geschickt zusammen mit einer Broschüre des Verzeichnisses. Das Porto hierfür ist bereits in unseren Dienstleistungsgebühren (siehe 2.) enthalten.


6. Weitere Dienstleistungen, die wir anbieten

Im Hinblick auf die Vorgehensweisen für einen Markeninhaber, einen Antrag an den japanischen Zoll zu stellen, können wir sie unterstützen. Falls sie eine Klage für Schadensersatz einreichen möchten, können wir ihnen auch behilflich sein.
Zusätzlich zu diesen Dienstleistungen bieten wir Beratung an und nehmen Anfragen an bezüglich weiterer legaler Verfahren, wie Handelsmarkenzulassungsverfahren, Namensänderungen von Marken und Annuitätsverwaltung.


Web Links

MIPRO's Homepage
MIPRO

Homepage des
japanischen Zollamtes
Japanisches Zollamt